Arbeits- und
Sicherheitskoordinator gemäß
BGR 128 (ZH 1 / 183)
Seit
dem 01.07.1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV)
als Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in Kraft.
Sie soll das hohe Unfallrisiko im Baubereich durch gezielte
Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf
Baustellen reduzieren.
So verlangt die BaustellV für Baustellen, auf
denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber beschäftigt sind, einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Bestellung eines Sicherheits-
und Gesundheitsschutz-Koordinators (Baustellenkoordinator).
Sachkunde
für Abbruch und Sanierung
von Asbestprodukten gemäß TRGS 519, Anlage 3
Im Dezember haben
wir die Sachkunde nach TRGS 519
"Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte" in
Ergänzung zur bestehenden Sachkunde für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen nach ZH 1/183 bzw. BGR 128 erworben.
Ständige Weiterbildung stellt für uns die Grundlage für das
sachgerechte Arbeiten in kontaminierten Bereichen von
Altstandorten und Altablagerungen dar.
In der
Rückbauphase von Altstandorten und Altbausubstanz sind wir dann als der
bereits vor Ort anwesende Gutachter selbstverständlich der zentrale
Ansprechpartner für erforderliche Arbeitssicherheitsmaßnahmen.
Durch Schulung und
Prüfung (TÜV-Zertifikate) in diesen Fachbereichen wird das Angebot
der Beratungstätigkeit somit ständig erweitert.
Die
Beratungsleistung der PALADINI GEOTECHNIK erfolgt
aus einer Hand ohne Subunternehmerleistung und ist in
sich inhaltlich und fachlich abgerundet.
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Fachgebiete
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