Arbeits- und Sicherheitskoordinator gemäß
BGR 128 (ZH 1 / 183)

Seit dem 01.07.1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV) als Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in Kraft.
Sie soll das hohe Unfallrisiko im Baubereich durch gezielte
Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf
Baustellen reduzieren.

So verlangt die BaustellV für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber beschäftigt sind, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (Baustellenkoordinator).

Sachkunde für Abbruch und Sanierung
von Asbestprodukten gemäß TRGS 519, Anlage 3

Im Dezember haben wir die Sachkunde nach TRGS 519
"Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte" in
Ergänzung zur bestehenden Sachkunde für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen nach ZH 1/183 bzw. BGR 128 erworben.

Ständige Weiterbildung stellt für uns die Grundlage für das
sachgerechte Arbeiten in kontaminierten Bereichen von
Altstandorten und Altablagerungen dar.

In der Rückbauphase von Altstandorten und Altbausubstanz sind wir dann als der bereits vor Ort anwesende Gutachter selbstverständlich der zentrale Ansprechpartner für erforderliche Arbeitssicherheitsmaßnahmen.

Durch Schulung und Prüfung (TÜV-Zertifikate) in diesen Fachbereichen wird das Angebot der Beratungstätigkeit somit ständig erweitert.

Die Beratungsleistung der PALADINI GEOTECHNIK erfolgt
aus einer Hand ohne Subunternehmerleistung und ist in
sich inhaltlich und fachlich abgerundet.

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